Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 4779/15

Datum:
11.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 4779/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0411.23K4779.15.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 3 A 1131/16
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 2. März 2015 und des Widerspruchbescheides vom 9. Juni 2015 verpflichtet, über die anteilige Anerkennung der Tätigkeit der Klägerin als Lehrkraft vom 12. Dezember 1984 bis zum 31. Januar 1987 als Vordienstzeit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen das beklagte Land zu drei Viertel und die Klägerin zu einem Viertel.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht jeweils der andere Teil vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank