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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 3542/16

Datum:
25.07.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 3542/16
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0725.23K3542.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 17. Februar 2016 wird insoweit aufgehoben, als Kosten von mehr als 848,74 Euro festgesetzt wurden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu zwei Fünftel, die Beklagte zu drei Fünftel.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere Teil vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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