Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 K 8186/15

Datum:
01.03.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 K 8186/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0301.22K8186.15.00
 
Schlagworte:
Waffenschein Verlängerung Bedürfnis Gefährdung Erforderlichkeit Islamisten Drohanrufe
Normen:
WaffG § 4 Abs 1 Nr 4; WaffG § 8; WaffG § 19
Leitsätze:

Einzelfall, in dem das Gericht kein Bedürfnis für einen Waffenschein feststellen konnte: Aus Afghanistan stammender Träger des Bundesverdienstkreuzes, der sich wegen seines humanitären Engagements von islamistischen Extremisten (IS, Taliban oder Salafisten) bedroht fühlte und wegen unklarer Gefährdungslage für drei Monate einen Waffenschein für eine Kurzwaffe erhalten hatte.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank