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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 K 6231/14

Datum:
27.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 K 6231/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0427.22K6231.14.00
 
Schlagworte:
Teilnahmeverpflichtung Teilnahme Verpflichtung Integrationskurs Sprachkenntnisse Zeitpunkt Nachweis
Normen:
§ 44a AufenthG
Leitsätze:

Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen ausreichender Sprachkenntnisse ist im Falle einer behördlichen Feststellung einer Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs der Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels, der die Teilnahmeberechtigung auslöst.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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