Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 K 2053/14

Datum:
12.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 K 2053/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0412.22K2053.14.00
 
Schlagworte:
Waffenschein Erteilung Bordell Bedürfnis Geldtransporte Gefährdung Erforderlichkeit
Normen:
WaffG § 4 Abs 1 Nr 4; WaffG § 8; WaffG § 19
Leitsätze:

Einzelfall, in dem das Gericht kein Bedürfnis für einen Waffenschein feststellen konnte: Bordellbetreiber, der über 9 Jahre über einen Waffenschein für einen Revolver verfügt hatte und der die weitere Erteilung des Waffenscheines v.a. mit erhöhter Gefährdung für Überfälle beim Transport der erheblichen Bareinnahmen zur Bank begründete.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank