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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 5897/15

Datum:
05.08.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 5897/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0805.21K5897.15.00
 
Leitsätze:

Unterhaltsvorschussrecht

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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