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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 8226/14

Datum:
12.01.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 8226/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0112.20K8226.14.00
 
Schlagworte:
IHK-Beitrag Erlass Gewerbeertrag unbillige Härte Leistungsfähigkeit Veräußerungsgewinn
Normen:
§ 3 IHKG; § 7 Satz 1 Nr. 2 GewStG
Leitsätze:

Eine unbillige Härte im Sinne des § 19 Abs. 2 der Beitragsordnung der beklagten IHK wird nicht dadurch begründet, dass der der Beitragserhebung zugrundeliegende Gewerbeertrag den Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils eines Gesellschafters enthält, obwohl der wirtschaftliche Erfolg aus der Veräußerung nicht dem IHK-Mitglied, sondern dem ausgeschiedenen Gesellschafter zu Gute gekommen ist.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

 
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