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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 1928/15

Datum:
16.03.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 1928/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0316.20K1928.15.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW
Schlagworte:
Pflichtmitgliedschaft materielle Ausschlussfrist Befreiung Versorgungswerk der Rechtsanwälte Versorgungswerk der Steuerberater
Normen:
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 RAVG
Leitsätze:

Der Anspruch auf Befreiung von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW wegen Bestehen einer anderen Versorgung entsteht nur einmal, wenn nämlich das betroffene Mitglied erstmalig einkommensbezogene Beiträge zu einer für seine Berufsgruppe gesetzlich angeordneten oder auf dem Gesetz beruhenden Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung entrichtet.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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