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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1563/16

Datum:
05.07.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 1563/16
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0705.18L1563.16.00
 
Schlagworte:
Hund großer Hund Sicherstellung Haltung Untersagung der Haltung
Normen:
LHundG NRW § 11; LHundG NRW § 12; PolG NRW § 43 Nr. 1
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen von Sicherstellung und Haltungsuntersagung betreffend einen großen Hund i.S.v. § 11 LHundG NRW

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers mit dem Aktenzeichen 18 K 6230/16 gegen Ziffer 1 der Ordnungsverfügung des Ordnungsamtes der Antragsgegnerin vom 4. April 2016 wird angeordnet. Insoweit wird dem Antragsteller für das Eilverfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt P.      L.       in E.        beigeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag einschließlich des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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