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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 5831/13

Datum:
17.06.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 K 5831/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0617.18K5831.13.00
 
Tenor:

werden auf Antrag des Klägers vom 10. März 2016 die nach dem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 8. März 2016

von dem Beklagten

an den Kläger

zu erstattenden Kosten auf               5.606,97 Euro

(in Worten: Fünftausendsechshundertsechs Euro 97 Cent)

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 14. März 2016 festgesetzt.

Der weiter gehende Antrag wird zurückgewiesen.

 
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