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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 3089/15

Datum:
29.07.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 3089/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0729.17K3089.15.00
 
Leitsätze:

Die pflichtgemäße Ausübung des Störerauswahlermessens im Bodenschutzrecht ist grundsätzlich geprägt durch die in einem ersten Schritt vorzunehmende ordnungsgemäße Störerermittlung, d.h. die zutreffende Erurierung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes und durch die in einem zweiten Schritt gebotene Auswahlentscheidung im engeren Sinne, d.h. die Reduzierung der Handlungs- und/oder Zustandsverantwortlichkeit auf denjenigen, der nach allgemeinen im Polizei- und Ordnungsrecht seit langem anerkannten Grundsätzen der (sonder-) ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr zu einer Beseitigung der Gefahr - etwa aus Gründen der Effektivität oder der finanziellen Leistungsfähigkeit - am ehesten in der Lage ist.

 
Tenor:

Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 18. März 2015 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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