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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 6767/15.A

Datum:
06.09.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 6767/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0906.14K6767.15A.00
 
Schlagworte:
"Interner Schutz", "Indien", "Liebespaar", "Love Commando"
Normen:
§ 3e Abs. 1 AsylG
Leitsätze:

Auch indische Liebespaare, die von ihrer Familie verfolgt werden, müssen sich auf die Möglichkeit internen Schutzes verweisen lassen, zumal sie sich zwecks Organisation ihres Lebens in Indien an das sogenannte "Love Commando" in Neu-Delhi wenden können.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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