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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 482/16.A

Datum:
04.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 482/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0404.13L482.16A.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 13 K 1517/16.A gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. Januar 2016 wird angeordnet, soweit sie sich gegen die Abschiebungsanordnung unter Ziffer 2. des Bescheides richtet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Antragsteller jeweils zu einem Sechstel und die Antragsgegnerin zu drei Sechsteln.

Den Antragstellern wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin M. H.       aus N.      bewilligt, soweit der Rechtsschutzantrag darauf gerichtet ist, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung unter Ziffer 2. des Bescheides anzuordnen. Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

 
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