Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 3343/15

Datum:
27.01.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 3343/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0127.13K3343.15.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW
Schlagworte:
Berufsförderungsfortentwicklungsgesetz, Zulassungsschein, Übergangsbeihilfe, Frist zur Rückgabe, Fristbeginn, Übergangsregelung, Versorgungsempfänger, Verwirkung
Normen:
§ 9 SVG; § 12 Absatz 5 Satz 1 SVG; § 98 Absatz 1 Satz 1 SVG
Leitsätze:

Die Frist von acht Jahren zur Rückgabe des Zulassungsscheins gegen Auszahlung der hälftigen Übergangsbeihilfe gemäß § 12 ABsatz 5 SVG gilt nicht für vor dem Inkrafttreten des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes ausgegebene Zulassungsscheine.

Der Inhaber eines Zulassungsscheins ist aufgrund des bedingten Anspruchs auf Zahlung der hälftigen Übergangsbeihilfe als Versorgungsempfänger im Sinne der Übergangsvorschrift des § 98 Absatz 1 Satz 1 SVG anzusehen.

 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 1. Februar 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. April 2015 verpflichtet, an den Kläger eine anteilige Übergangsbeihilfe in Höhe von 4.199,78 Euro brutto zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Zulassungsscheins des Kreiswehrersatzamtes L.    vom 9. Mai 1989. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank