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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 2279/15

Datum:
02.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 2279/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0502.13K2279.15.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 27. Januar 2015 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger zum 30. Juni 2014 erteilte dienstliche Beurteilung aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts für den Zeitraum 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2014 erneut dienstlich zu beurteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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