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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 K 6462/14

Datum:
04.07.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 6462/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0704.12K6462.14.00
 
Schlagworte:
Rechtsstaatsprinzip, Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit, Ausschlussfrist, 30 Jahre, Vorteilslage, Teileinrichtungsprogramm, Bauprogramm, technisches Ausbauprogramm, Einfassungen
Normen:
§§ 127 ff. BauGB, § 132 Nr. 4 BauGB, § 53 Abs. 2 Satz 1 VwVfG NRW
Leitsätze:

Die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen ist durch das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit - ohne Rücksicht auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht und unbeschadet der Verjährungsregelungen - ausgeschlossen, wenn seit dem Entstehen einer abzugeltenden Vorteilslage durch die endgültige technische Herstellung der Erschließungsanlage mehr als 30 Jahre vergangen sind.

 
Tenor:

Der Bescheid über die Festsetzung und Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29. August 2014 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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