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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 6695/14

Datum:
22.10.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 6695/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:1022.9K6695.14.00
 
Tenor:

Die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 15. Mai 2014 (Az.: 00000-00-00) zur Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses mit Garage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Gemarkung T.     , Flur 0, Flurstück 00 (F.       Straße 28) in N.        wird aufgehoben.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte ½ und die Beigeladenen zu 1. und 2. jeweils ¼.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte und die Beigeladenen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.

 
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