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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 6599/12

Datum:
09.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 6599/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0409.9K6599.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger als Gesamtschuldner tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in der Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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