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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 2804/14

Datum:
19.11.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2804/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:1119.9K2804.14.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 24. März 2014 verpflichtet, dem Kläger den am 0.0.2014 beantragten planungsrechtlichen Vorbescheid betreffend das Grundstück Gemarkung X.        , Flur 00, Flurstück 000, E.    , in N.               zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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