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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 16/15

Datum:
19.11.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
9 K 16/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:1119.9K16.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 08.12.2014 (X.0.00 ‑ 00000/12) wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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