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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 8 L 452/15.A

Datum:
27.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 452/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0427.8L452.15A.00
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Heiber aus Remscheid beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 1092/15.A gegen die Abschiebungsanordnung in Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 28. Januar 2015 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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