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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 8 L 409/15.A

Datum:
30.03.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 409/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0330.8L409.15A.00
 
Tenor:

Den Antragstellern wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte Rechtsanwalt T.     aus L.       beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 988/15.A hinsichtlich Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. Januar 2015 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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