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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 8 K 7903/14

Datum:
09.01.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 K 7903/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0109.8K7903.14.00
 
Schlagworte:
Kostenerinnerung; persönliche Kostenfreiheit; sachliche Kostenfreiheit; Wasserverband; Abwasserabgabe; Abwasserbeseitigung
Normen:
WVG § 69; AG WVG NRW § 14; GKG § 66
Leitsätze:

In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Festsetzung einer Abwasserabgabe nach dem Abwasserabgabengesetz besteht keine sachliche Kostenbefreiung gemäß § 69 WVG.

 
Tenor:

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Das Erinnerungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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