Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 L 2889/15

Datum:
31.08.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 2889/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0831.7L2889.15.00
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I.     beigeordnet.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Antragstellerin am 1. September 2015 aus der Bundesrepublik Deutschland abzuschieben.

Der Antragsgegnerin wird untersagt, die Antragstellerin auf der Grundlage der Abschiebungsandrohung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 25. Juni 2015 abzuschieben, bevor ihr nicht eine Entscheidung des Bundesamtes über die Befristung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bekanntgegeben wurde.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank