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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 7984/14

Datum:
28.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 7984/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0428.7K7984.14.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 1244/15
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides ihres Präsidenten vom 24. Februar 2015 und entsprechender Abänderung ihrer Entscheidung vom 7. Februar 2015 verpflichtet, die Wahl zur Kammerversammlung der Zahnärztekammer O.         vom 0.00.2014 für ungültig zu erklären, soweit der Wahlbezirk E.          betroffen ist, und eine Wiederholungswahl in diesem Wahlbezirk anzuordnen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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