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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 3492/15

Datum:
15.12.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 3492/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:1215.3L3492.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der bei der Kammer anhängigen Klage 3 K 7100/15 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 13.10.2015 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Ausgenommen hiervon sind etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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