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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 3381/13

Datum:
22.06.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 3381/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0622.3K3381.13.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Klageverfahren in der Hauptsache übereinstimmend teilweise für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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