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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 1236/14

Datum:
18.06.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1236/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0618.3K1236.14.00
 
Schlagworte:
Verwaltungsgebühr Genehmigungsfiktion
Normen:
Tarifstelle 15a.1.5 AGT zur AVerwGebO NRW; § 15 Abs. 2 BImSchG
Leitsätze:

Die Erhebung einer Gebühr nach Tarifstelle 15a.1.5 AGT zur AVerwGebO NRW kommt aufgrund der Prüfung einer Änderungsanzeige auch im Fall der Genehmigungsfiktion des § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG in Betracht.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

 
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