Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 35 K 4346/15.O

Datum:
22.07.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Landesdisziplinarkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
35 K 4346/15.O
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0722.35K4346.15O.00
 
Schlagworte:
Einstellung nach Fristablauf, Fristverlängerungsantrag, keine Hinweispflicht
Normen:
§ 62 Abs. 3 LDG NRW
Leitsätze:

Die Einstellung des behördlichen Disziplinarverfahrens nach § 62 Abs. 3 LDG NRW setzt nicht voraus, dass im Fristsetzungsbeschluss auf die Rechtsfolge der Einstellung nach Fristablauf hingewiesen wird.

 
Tenor:

Das gegen den Antragsteller gerichtete Disziplinarverfahren wird eingestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank