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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 672/15

Datum:
01.06.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 672/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0601.2L672.15.00
 
Schlagworte:
Studienrat 1. Beförderungsamt Abänderung dB Hervorhebung des Verwendungsvorschlags Plausibilität
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die an der L.     -L1.        -Gesamtschule in H.            ausgeschriebene Stelle nach A 14 LBesG NRW - Gz.: 00.0.00-A00-00 - nicht mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,-- Euro festgesetzt.

 
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