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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 3261/14

Datum:
30.07.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 3261/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0730.2L3261.14.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung Beförderungsstellen Referent Stopp dB gestuftes Beurteilungsverfahren Grundsatz "von unten nach oben" Maßstabskonferenz individuelle Festlegungen
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ihm zugewiesenen Planstellen der Besoldungsgruppe A 16 ÜBesG NRW zur Beförderung von Referenten mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers auf diese Stellen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 22.000,-- Euro festgesetzt.

 
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