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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2455/14

Datum:
26.01.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 2455/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0126.2L2455.14.00
 
Schlagworte:
Polizeivollzugsdienst Beförderungsstellen Auswahlentscheidung Nichtberücksichtigung Polizeidienstunfähigkeit dienstliche Beurteilung Erstellung Weigerung
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die dem Polizeipräsidium E.        mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. September 2014 – Gz.: 000 – 00.00.00-00 – zum 1. Dezember 2014 zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 10 nicht zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 13.000,-- Euro festgesetzt.

 
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