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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2209/15

Datum:
21.07.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 2209/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0721.2L2209.15.00
 
Schlagworte:
Lehrer Versetzung Schuljahresbeginn Vorwegnahme der Hauptsache keine Anspruchsverdichtung
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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