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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1920/15

Datum:
28.07.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1920/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0728.2L1920.15.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die ausgeschriebene und nach A 12 BBesO funktionsbewertete Stelle als Dienstgruppenleiter in der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz, Bereitschaftspolizei, Polizeisonderdienste,  Polizeiwache Objektschutz, nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen der Antragsgegner und der Beigeladene jeweils zur Hälfte. Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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