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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 3092/14

Datum:
16.03.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 L 3092/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0316.26L3092.14.00
 
Schlagworte:
Beurteilung Auswahlgespräch Dokumentation externer Bewerber
Normen:
GG Art. 33 Abs 2; BeamtStG § 9; LBG NRW § 20 Abs 6
Leitsätze:

Erfolgreicher Antrag eines Stadtrechtsdirektors auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch die der Antragsgegnerin vorläufig untersagt wird, die Stelle des Fachbereichsleiters Recht mit einem Konkurrenten - einem externen Bewerber - zu besetzen.

 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die am 16. August 2014 ausgeschriebene Beförderungsstelle des Fachbereichsleiters Recht nicht mit dem Beigeladenen oder einem anderen Konkurrenten zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden und eine Frist von zwei Wochen abgelaufen ist, nachdem dem Antragsteller die erneute Entscheidung mitgeteilt worden ist.

Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten der übrigen Beteiligten sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf bis zu 22.000,00 Euro festgesetzt.

 
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