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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 5494/13

Datum:
13.03.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 5494/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0313.26K5494.13.00
 
Tenor:

Die an den Kläger gerichteten Bescheide des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg vom 6. Juni 2013 und 13. August 2014 sowie der an den Beigeladenen gerichtete Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt E.        vom 24. April 2013 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist für den Kläger wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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