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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 4946/15

Datum:
07.08.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 4946/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0807.26K4946.15.00
 
Schlagworte:
Prozessunfähigkeit Prozessfähigkeit Querulant Querulanz Streitsucht
Normen:
VwGO § 62; BGB § 104
Leitsätze:

Ein Kläger, der eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahen aus jeweils belanglosen Anlässen betreibt und deren Abschluss durch eine Vielzahl von willkürlich gestellten Befangenheitsanträgen, Anhörungsrügen und Beschwerden zu verhindern trachtet, kann ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens vom Gericht als prozessunfähig angesehen werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50,00 Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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