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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 854/14

Datum:
29.05.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 854/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0529.24K854.14.00
 
Schlagworte:
Festsetzung Verjährung Elternbeitrag Höchstbeitrag Steuerverkürzung Annexleistungsklage Prozesszinsen
Normen:
§ 12 Abs. 1 KAG NRW, § 169 Abs. 2 AO; § 170 Abs. 2 AO, § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO; § 291 BGB, § 288 BGB
Leitsätze:

Festsetzungsverjährung bei Elternbeiträgen im Kindergartenrecht

 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 9. Januar 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte wird zur Rückzahlung eines Betrages in Höhe von 420,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. April 2014 verurteilt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leisten.

 
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