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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 4767/14

Datum:
02.09.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 4767/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0902.24K4767.14.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2400/15
Schlagworte:
Elternbeitrag Einkommen BAföG Anrechnung
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 17. Juli 2014 wird aufgehoben, soweit dort Elternbeiträge für das Jahr 2014 in Höhe von mehr als 0,-- Euro monatlich vorläufig festgesetzt wurden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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