Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 8222/13

Datum:
12.01.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 8222/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0112.23K8222.13.00
 
Schlagworte:
Ruhensregelung Kürzung Zusammentreffen von Versorgungsbezügen Witwengeld Ruhegehalt Versorgungsausgleich
Normen:
BeamtVG § 54 Abs 1 Nr 3; BeamtVG § 57 Abs 1 S 1
Leitsätze:

1. Auf den Fall einer Ruhestandsbeamtin, die seit langem ein Witwengeld nach ihrem verstorbenen Ehemann erhält, der auch Beamter war, ist § 54 Abs. 1 Nr. 3 BeamtVG anwendbar, wenn sie dann eigenes Ruhegehalt bezieht.

2. War in diesem Fall der verstorbene Mann zuvor bereits geschieden und ein Versorgungsausgleich durchgeführt, so ist die Kürzung des Witwengeldes wegen des Versorgungsausgleichs gemäß § 57 Abs. 1 BeamtVG nach der Durchführung der Ruhensregelung wegen des Zusammentreffens von Witwengeld und Ruhegehalt vorzunehmen.

3. Bei der Ruhensregelung ist das Witwengeld in die Höchstgrenzenberechnung demgemäß in nicht nach § 57 BeamtVG gekürzter Höhe einzustellen. Nach der Ruhensregelung ist das Witwengeld dann wegen des Versorgungsausgleichs nach § 57 Abs. 1 BeamtVG zu kürzen.

4. Dies stellt - auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 39/10 -, keinen Gleichheitsverstoß dar.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 62 63 64 65 66 67 68 74 75 76 77 78 79 80 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank