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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 5125/13

Datum:
24.02.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 5125/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0224.23K5125.13.00
 
Schlagworte:
Ruhegehalt Ehescheidung Versorgungsausgleich Kürzung Dynamisierung interne und externe Teilung verfassungsmäßig
Normen:
BeamtVG § 57 Abs 1; BeamtVG § 57 Abs 2 S 2 und S 3
Leitsätze:

Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Dynamisierung des Kürzungsbetrages gemäß § 57 BeamtVG nach durchgeführter Ehescheidung.

 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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