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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 4001/15.A

Datum:
14.12.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 4001/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:1214.22L4001.15A.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde (Kreis N.        ) mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers auf Grundlage der Abschiebungsanordnung in Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. Juni 2015 vorläufig bis zum Abschluss des Klageverfahrens 22 K 4455/15.A nicht erfolgen darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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