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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 1110/15

Datum:
30.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 1110/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0430.22L1110.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. trägt der Antragsteller. Der Beigeladene zu 2. trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

 
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