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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 1095/15.A

Datum:
28.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 1095/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0428.22L1095.15A.00
 
Leitsätze:

Die Überstellung einer Familie mit kleinen Kindern nach Italien ist unzulässig, wenn keine Antwort der italienischen Behörden auf eine konkrete Ankündigung der beabsichtigten Überstellung durch die deutschen Behörden vorliegt.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 2375/15.A gegen Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12. Februar 2015 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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