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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 K 2883/14

Datum:
16.06.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 K 2883/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0616.22K2883.14.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Der Bescheid des Landrates des S.     -Kreises O.     vom 11. April 2014 wird aufgehoben, soweit damit die Erlaubnis zum Besitz der Pistole Herstellernummer 000000 widerrufen wurde.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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