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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 K 5533/14

Datum:
22.09.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 5533/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0922.19K5533.14.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 20. August 2014 verpflichtet, der Klägerin für die Verpflegung von K.    N.      F.      während der FAS die-Fachtagung in E.       am 26. und 27. September 2014 weitere 60,- EUR zu bewilligen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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