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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 K 4625/13

Datum:
16.09.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 4625/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0916.19K4625.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2601/15
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 8. Mai 2013 verpflichtet, dem Kläger Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für die Fortbildung zum Fluggerätemechaniker AML EASA Part 66 CAT-B1.1 in gesetzlicher Höhe zu bewilligen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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