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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 2298/15

Datum:
08.07.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 2298/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0708.18L2298.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,‑ Euro festgesetzt.

Der Tenor dieses Beschlusses soll der Antragstellerin telefonisch vorab bekannt gegeben werden.

 
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