Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 K 8177/13

Datum:
18.03.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 8177/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0318.15K8177.13.00
 
Schlagworte:
Auszubildende Berufsausbildungsvertrag Vermessungstechniker Vermessungsingenieur öffentlich bestellt Ausbildungsvergütung angemessen Verkehrsanschauung Tarifvertrag Verzeichnis Berufsausbildungsverhältnis
Normen:
BBiG § 17 Abs 1 S 1; BBiG § 34 Abs 1 S 1; BBiG § 35 Abs 1 Nr 1, Abs. 2 S. 1
Leitsätze:

Zur angemessenen Höhe der Ausbildungsvergütung im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 BBiG im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin als Voraussetzung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBiG für die Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (§ 34 BBiG)

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höheleistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank