Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 769/15

Datum:
05.06.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 769/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0605.13L769.15.00
 
Schlagworte:
Anordnung amtsärztliche Untersuchung Zurruhesetzung Dienstunfähigkeit Personalrat
Normen:
LBG NRW § 33 Abs 1 Satz 1; LPVG NRW § 75 Abs 1 Nr 4
Leitsätze:

1. Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zwecks Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit

2. Wird nach Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung und Erstellung des Gutachtens eine erneute Untersuchungsanordnung erlassen, handelt es sich insoweit um ein selbstständiges Verfahren mit der Folge, dass die neue Untersuchungsanordnung sämtliche Rechtmäßigkeitsanforderungen erfüllen muss, die für derartige Untersuchungsanordnungen gelten.

3. Zur Beteiligung des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.              Im Wege der einstweiligen Anordnung wird festgestellt, dass die Antragstellerin vorläufig - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage des Schreibens des Antragsgegners vom 9. Oktober 2014 einer weiteren amtsärztlichen Untersuchung zwecks Überprüfung ihrer Dienstfähigkeit zu unterziehen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.

2.              Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank